Garantiekarte

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Die Firma Bros s.j. mit Sitz in Buk, ul. Przemysłowa 8a, übernimmt die Garantie für die von ihr hergestellten Fenster und Türen zu den unten genannten Bedingungen:

& 1 GEGENSTAND UND GARANTIEZEITRAUM

  1. Die Garantiezeit beginnt mit der Übernahme der Ware durch den Käufer vom Hersteller oder dessen Handelspartner. Die Garantiekarte ist nur zusammen mit dem Kaufbeleg gültig.
  2. Der Hersteller haftet nur für Mängel, die auf Ursachen im Produkt selbst oder auf Produktionsfehler zurückzuführen sind.
  3. Diese Garantie umfasst während ihrer Laufzeit:
    - Verborgene Mängel, die beim Kauf nicht erkennbar waren,
    - Mängel in der Funktionsweise der Mechanismen,
    - Mängel an den Beschlägen der Fenster und Türen,
    - Sachgemäße und dauerhafte Verbindung der einzelnen Elemente,
    - Dichtheit der Isolierverglasung.
  4. Die Garantie gilt nicht für Produkte, die beschädigt wurden durch:
    - Unsachgemäßen Transport der Ware durch den Käufer,
    - Schäden durch unsachgemäße Selbstmontage durch den Käufer,
    - Eigenständigen Austausch von Scheiben, Beschädigung von Leisten, unsachgemäße Anordnung von Distanzunterlagen um die Scheiben und andere nicht bestimmungsgemäße Änderungen,
    - Unsachgemäße Nutzung, Verstopfung der Entwässerungs- und Belüftungsöffnungen, Wartung und Reinigung mit ungeeigneten Mitteln, fehlende Wartung der Beschläge,
    - Mechanische und thermische Schäden an den Fensterscheiben des Produkts, einschließlich Rissen während des Gebrauchs, sowie natürliche Glasfehler innerhalb der vom jeweiligen Glashersteller festgelegten Normen,
    - Schäden an Fenstern und Türen aufgrund baulicher Mängel im Gebäude, schlechte Belüftung,
    - Verwendung eigener Elemente durch den Käufer ohne Zustimmung des Herstellers,
    - Kondensation, Frostbildung und die Folgen der genannten Phänomene im Zusammenhang mit ungeeigneten klimatischen Bedingungen in den Räumen, und Schäden durch Dritte sowie durch Zufallsereignisse und Naturkatastrophen,
    - Solche Schäden an Bauteilen infolge natürlicher Abnutzung und Schäden, die durch fehlende oder unzureichende Wartung einzelner Bauteile entstehen. Die Wartungsanweisungen für die Produkte finden sich weiter unten im Abschnitt „Wartung der Fenster und Türen“,
    - Die Verpflichtung des Garantiegebers zur Durchführung von Einstell- und Wartungsarbeiten. Diese Einstell- und Wartungsarbeiten müssen gemäß den Beschreibungen im Abschnitt „Wartung und Nutzung“ weiter unten durchgeführt werden. Wartungsarbeiten werden vom Verbraucher selbst durchgeführt. Diese Arbeiten können dem Garantiegeber mit dessen Zustimmung und gegen zusätzliche Gebühr übertragen werden,
    - Farbänderungen der weißen Profile. Aufgrund der Ablagerung von Umweltschadstoffen aus der Luft (mineralisch und organisch) auf den Rahmen von außen oder der Verwendung ungeeigneter Reinigungsmittel können oberflächliche gelbe Flecken entstehen. Diese treten in den unteren Teilen des Fensters und meist auf der sonnenzugewandten Seite des Gebäudes auf. Meistens handelt es sich um Verbindungen von Eisen, Urethan und Ammoniak (normalerweise nicht in PVC-Profilen vorhanden), die durch UV-Strahlung Farbveränderungen der Profile verursachen.
  5. Der Hersteller gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf die Haltbarkeit von Profilen, Flügeln und Zargen. 2 Jahre für die Beschläge, 1 Jahr für die Dichtheit der Verglasung und 3 Jahre für die Dichtungen. Dies gilt nur bei der Montage durch den Hersteller oder einen autorisierten Vertreter. Bei der Montage der Produkte durch den Käufer beträgt die Garantiezeit 1 Jahr. Der Garantiegeber haftet im Rahmen der gewährten Garantie bis zur Höhe des Wertes der gekauften Fenster und Türen.
  6. Für Außentüren sowie zusätzliches Zubehör wie Außenrollläden, Innenrollos, Moskitonetze, Griffe, Türdrücker, Öffner für Oberlichter, Lüftungseinheiten, Türschließer, Schlösser, elektrische Türöffner und Profilzylinder beträgt die Garantiezeit ein Jahr.
  7. Bei Beschwerden gemäß den in Punkt 3 genannten Garantiebedingungen verpflichtet sich der Beschwerdeführer, die Kosten für den Service gemäß der geltenden Preisliste zu tragen, sofern die Beschwerde aufgrund unsachgemäßer Montage oder unsachgemäßer Anpassung an die Einsatzbedingungen abgelehnt wird. Der Käufer hat das Recht, beim Hersteller Widerspruch einzulegen, der, falls die Beanstandungen nicht anerkannt werden können, mit Zustimmung des Kunden das Gutachten eines Bausachverständigen einholen kann, zu dessen Befolgung sich die Parteien verpflichten. Die Kosten für die Sachverständigen, Gutachten und den Hersteller trägt die Partei, deren Position unbegründet ist.
  8. Eine Beschwerde ist kein Grund, die Zahlung für Fenster und Türen, erbrachte Dienstleistungen und andere Elemente zurückzuhalten. Nicht bezahlte Ware kann nicht reklamiert werden.
  9. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel wie: nicht der Bestellung entsprechende Stückzahl, Beschädigung des Glases, Kratzer, falsche Farbe usw. müssen bei der Abnahme schriftlich mitgeteilt werden – der Käufer ist verpflichtet, die Bestellung bei der Abnahme zu überprüfen, und wenn der Käufer Produkte mit den oben genannten Mängeln einbaut, erlischt das Recht auf Reklamation.
  10. Unwesentliche Mängel des Produkts, die nach der Montage nicht sichtbar sind und den Gebrauchswert des Produkts nicht beeinträchtigen, z. B. Kratzer, Dellen der äußeren Zarge, unterliegen nicht der Reklamation.
  11. Der Hersteller haftet nicht für die Richtigkeit der vom Käufer angegebenen Maße der Fensteröffnung, der Funktionsaufteilung und der Glasart. Das Risiko hierfür trägt der Käufer.
  12. Die Schutzfolie muss unverzüglich nach der Montage der Fenster und Türen, spätestens jedoch 1 Woche nach der Montage, entfernt werden.
  13. Die Haftung der Firma Bros s.j. im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich auf die gelieferten und in Polen verwendeten Produkte.
  14. Diese Garantie schließt die Rechte des Käufers aus der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag nicht aus, schränkt sie nicht ein und setzt sie nicht aus.
  15. Bedingung für den Erhalt der Garantie ist die jährliche Durchführung eines kostenpflichtigen Services. Die Gebühr beträgt 40 PLN netto pro Flügel, jedoch nicht weniger als 200 PLN + MwSt. + Anfahrtskosten des Servicetechnikers.
  16. Darüber hinaus erstreckt sich die Garantie nicht auf Garantieleistungen in Bezug auf:
    a. Einstellung der Beschläge für die korrekte Funktion der Fensterflügel
    b. Andere Dienstleistungen im Rahmen der Garantie

& 2 PFLICHTEN DES KÄUFERS UND MELDUNG VON BESCHWERDEN

  1.  Beschwerden von Mängeln und Fehlern an den Fenstern und Türen müssen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung in der Verkaufsstelle schriftlich und mit Fotodokumentation an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerichtet werden. Voraussetzung für die Annahme ist die Vorlage der Garantiekarte und der bezahlten Kaufrechnung. Die Beschwerde muss die Rechnungs- oder Vertragsnummer, den Auftraggeber der Montage und eine Beschreibung des festgestellten Mangels enthalten.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Abnahme zu prüfen. Die Feststellung von Mängeln oder fehlenden Teilen der gelieferten Ware muss am Tag der Lieferung oder Abnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach der Abnahme bei versteckten Mängeln oder fehlenden Teilen, in einem Reklamationsprotokoll gemeldet werden. Die Nichteinhaltung der oben genannten Fristen zur Meldung von Mängeln oder fehlenden Teilen führt dazu, dass die Ware als gemäß Bestellung geliefert oder übernommen und ohne Qualitäts- oder Mengenmängel betrachtet wird und schließt die Haftung des Herstellers im Rahmen der Garantie aus.
  3. Der Käufer akzeptiert die Tatsache, dass Beschwerden auf der Grundlage der GARANTIEKARTE und der QUALITÄTSKRITERIEN FÜR MEHRSCHEIBENGLAS geprüft werden.

& 3 UMSETZUNG DER GARANTIE

  1. Auf der Grundlage der Beschwerde führt der Hersteller eine Untersuchung durch, in deren Rahmen er auch die Ware am tatsächlichen Lagerort kontrollieren kann.
  2. Der Garantie-Service gewährleistet die kostenlose Beseitigung von Produktions- und Materialfehlern innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Meldung (die Frist kann sich jedoch aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegen, verzögern). Der Käufer ist verpflichtet, dem Garantiegeber die Überprüfung der Ursachen der gemeldeten Beschwerde zu ermöglichen, andernfalls wird sich der Termin für die Durchführung der Reparatur ändern.
  3. Im Falle einer berechtigten Beschwerde wird der Hersteller:
    a. Den Mangel beheben oder die Ware reparieren.
    b. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder die Ware nicht repariert werden kann, diese jedoch weiterhin verwendbar ist,
    kann der Käufer nach eigenem Ermessen:
    – verlangen, dass der Hersteller unentgeltlich mangelfreie Waren anstelle der mangelhaften liefert. Die Lieferung
    der Waren umfasst nicht deren Montage oder Demontage der mangelhaften Waren;
    – oder den Preis der mangelhaften Ware auf ihren Marktwert unter Berücksichtigung des Mangels, jedoch nicht
    mehr als 50 % des Bruttowertes laut Verkaufsrechnung, herabsetzen;
    c. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder die Ware nicht repariert werden kann und aufgrund dieses Mangels
    nicht verwendbar ist, kann der Käufer vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung der Ware zurücktreten oder verlangen,
    dass der Hersteller unentgeltlich mangelfreie Waren anstelle der mangelhaften liefert. Die Lieferung
    der Waren umfasst nicht deren Montage oder Demontage der mangelhaften Waren.
  4. Der Käufer hat bei der Ausübung des Rechts auf Ersatzlieferung von mangelfreien Waren keinen Anspruch auf die Ausführung einer anderen Konstruktion als des reklamierten Produkts.
  5. Im Falle von:
    a. Lieferung der ursprünglich bestellten Waren durch den Transport des Herstellers an den vom Käufer
    angegebenen Ort oder an den nächstgelegenen Lagerpunkt – werden mangelfreie Waren
    auf Kosten des Herstellers mit seinem Transport entsprechend an einen der oben genannten Orte geliefert;
    b. Abholung der ursprünglich bestellten Waren am Sitz des Herstellers – mangelfreie Waren können
    am Sitz des Herstellers abgeholt werden.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die mangelhaften Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der mangelfreien Waren, auf Kosten des Herstellers an den Sitz des Herstellers zurückzusenden. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung oder Frist wird der Hersteller dem Käufer auf der Grundlage der Verkaufsrechnung einen Betrag in Höhe von 80 % des Bruttowertes der nicht zurückgegebenen, mangelhaften Waren in Rechnung stellen, wodurch diese Waren mit Ausstellung der oben genannten Verkaufsrechnung Eigentum des Käufers werden, und der Käufer verpflichtet ist, den genannten Betrag an den Hersteller zu zahlen.
  7. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Schäden am Vertragsgegenstand und die Haftung der Firma Bros s.j. ist auf die Rückerstattung des Wertes der verkauften Produkte beschränkt. Der Hersteller haftet nicht für andere Kosten, die durch den Mangel des Produkts verursacht wurden.

Wichtig!!!

Es wird darauf hingewiesen, dass der Gegenstand der Bestellung, sowohl montiert als auch nicht montiert, bis zur endgültigen Abrechnung Eigentum des Verkäufers bleibt. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bewegliche Teile, wie z. B. Flügel, bis zur Begleichung der Zahlung zurückzubehalten.

GEBRAUCHSANWEISUNG FÜR FENSTER UND AUSSENROLLLÄDEN

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WARTUNG VON FENSTERN

PROFILE

Normale Verschmutzungen können mit lauwarmem Wasser und einer Reinigungsmilch entfernt werden. Die Verwendung von Bleichmitteln oder die Trockenreinigung mit einem Staubtuch ist nicht zulässig. Stark verschmutzte Profile können ohne großen Arbeitsaufwand mit einem speziellen PVC-Reiniger gereinigt werden, der in den Verkaufsräumen angefordert werden kann. Lösungsmittelhaltige Poliermittel und Reiniger sollten nicht verwendet werden.

DICHTUNGEN

Die Dichtungen in Ihren Fenstern bestehen aus einem Material namens EPDM. Es zeichnet sich durch seine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Witterungsbedingungen aus. Um ihre Eigenschaften zu erhalten, sollten sie folgenden Wartungsbehandlungen unterzogen werden:
– regelmäßig mit lauwarmem Wasser und Spülmittel waschen, um Schmutz und Staub zu entfernen,
– die Oberflächen der Dichtungen 2x pro Jahr mit technischer Vaseline schmieren.
Sollte die Dichtung aus dem Befestigungsschlitz herausgerutscht sein, kann sie mit dem Daumen wieder in die vorgesehene Position geschoben werden, und zwar von der Stelle aus, an der die Dichtung noch befestigt ist.

SCHEIBEN

Waschen Sie die Fenster am besten mit lauwarmem Wasser und einem Fensterleder, bei Bedarf auch mit einem Fensterputzer. Die Verwendung von aggressiven, lösungsmittelhaltigen Mitteln sollte vermieden werden.
Die von VITRO-TERM hergestellte Verglasung des Gebäudes kann annehmbare Mängel aufweisen. Die Arten von Mängeln und ihre Häufigkeit sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

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BESCHLÄGE

Ihre Fenster sind mit hochwertigen Umlaufbeschläge ausgestattet, die dafür sorgen, dass Ihre Fenster über einen langen Zeitraum hinweg einwandfrei funktionieren. Aus diesem Grund sollten Sie die regelmäßige jährliche Wartung nicht vergessen. Diese umfassen:

  • Entfernung von Schmutz und Schmieren der beweglichen Beschlagteile (es kann technische Vaseline, Fett oder harz- und säurefreies Maschinenöl verwendet werden),
  • Kontrolle der Schrauben, die den Griff halten (ggf. nachziehen);
  • Anpassung der Position der Fensterflügel, falls erforderlich (die Gebäudestruktur und die Fenster sind während ihrer Lebensdauer unterschiedlichen physikalischen Kräften ausgesetzt, weshalb einige Anpassungen der Position der Fensterflügel in Bezug auf den Rahmen erforderlich sind, um ihre reibungslose Funktionsweise zu gewährleisten).

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AUSSENROLLLÄDEN

Gebrauchsanweisung für Außenrollläden

Bedienung der Außenrollläden.

  1. Anheben des Rollladens: Greifen Sie das Band (die Schnur) mit der Hand und ziehen Sie es nach unten. Während dieser Zeit wird der gelöste Teil des Bandes (der Schnur) in den Aufroller aufgerollt, und der Rollladenpanzer hebt sich auf eine gewisse Höhe. Wiederholen Sie diesen Vorgang mehrmals, bis der Panzer durch die in der unteren Leiste montierten Anschläge gestoppt wird. Den letzten Zug langsam ausführen, damit die Anschläge nicht zu stark auf die Rollladenkasten schlagen.
  2. Senken des Rollladens: Greifen Sie das Band (die Schnur) direkt über dem Aufroller und ziehen Sie es unter einem Winkel von ca. 20 Grad zu sich, um die Blockierung des Aufrollers zu lösen. Dann das Band oder die Schnur vorsichtig in Richtung Fenster bewegen, damit der abfallende Panzer nicht das Band oder die Schnur in das Innere zieht. Wiederholen Sie diesen Vorgang bis zur vollständigen Schließung des Rollladens.
    Achten Sie beim Senken des Rollladens darauf, dass die untere Leiste des Panzers nicht zu stark auf den Boden schlägt.
    Während des Anhebens und Senkens des Rollladens kann dieser an jeder beliebigen Stelle gestoppt werden, um den Raum teilweise zu beschatten.

MOTORANTRIEB

Drücken Sie die Taste des Schalters mit der entsprechenden Bewegungsrichtung des Rollladens (auf/ab).
In diesem Moment beginnt der Rollladen, sich zu heben oder zu senken. Nach vollständigem Öffnen oder Schließen wird der Rollladenmotor automatisch durch den Endschalter gestoppt.
Wenn Sie feststellen, dass der Panzer des Rollladens stoppt, der Motor jedoch weiterläuft, schalten Sie den Motor sofort aus, indem Sie die Schaltertaste loslassen. Die kontinuierliche Laufzeit des Motors beträgt 4 Minuten. Danach kann sich der Motor bis zum Abkühlen, d. h. etwa 30 Minuten, abschalten.
Im Winter kann es zu Vereisung des Rollladens und zum Anfrieren des Panzers am Boden kommen. Der Versuch, den Rollladen in einer solchen Situation zu öffnen, kann zum Reißen des Panzers führen (insbesondere beim elektrischen Antrieb).
Bei Feststellung einer Vereisung des Rollladens entfernen Sie das Eis vorsichtig oder warten Sie, bis es schmilzt.
Bei sehr starken Winden über 85 km/h sollte der Rollladenpanzer vollständig in den Kasten eingezogen werden. Das Verlassen des Panzers in teilweise ausgefahrener Position kann dazu führen, dass er aus den Führungsschienen gerissen wird und der Rollladen sowie andere Fenster- und Türelemente beschädigt werden.

WARTUNG

Die Wartung des Rollladens umfasst die regelmäßige Reinigung des Rollladens von Staub und Schmutz, die den Lack beschädigen können. Reinigen Sie den Rollladen mit einem weichen Tuch und milden, handelsüblichen Reinigungsmitteln. Verwenden Sie keine ätzenden oder kratzenden Mittel. Achten Sie darauf, dass keine Gegenstände in den Führungskanal oder den Rollladenkasten gelangen, die den Panzer blockieren könnten. Die mittleren Dichtungen in den Führungsschienen sollten weich, staubfrei und frei von Hindernissen sein.

SICHERHEITSHINWEISE

  1. Lassen Sie den Panzer nicht vollständig in den Rollladenkasten einziehen.
  2. Verhindern Sie das Überspulen des Panzers auf der Wickelwelle während des Senkens.
  3. Unterbrechen Sie die Arbeit des Rollladens während des Öffnens und Schließens nicht.
  4. Achten Sie darauf, dass der Rollladenpanzer während des Senkens nicht auf ein Hindernis trifft.
  5. Achten Sie während der Nutzung des Rollladens auf den Zustand des Bandes oder der Schnur. Beschädigungen können dazu führen, dass der Panzer von selbst abfällt und die Rollladenkomponenten beschädigt.
  6. Bei Feststellung von Schäden an Rollladenteilen oder Funktionsstörungen sofort die Nutzung einstellen und den Service benachrichtigen.
  7. Alle Arbeiten zur Reparatur des Rollladens oder zum Austausch beschädigter Teile dürfen nur von geschultem Personal durchgeführt werden. Eigenständige Reparaturversuche führen zum Verlust der Garantie.
  8. Der Lärm, den der Rollladen erzeugt, stellt kein signifikantes Risiko dar und ist eine Komfortfrage. Der Schallpegel liegt bei oder unter 70 dB.
  9. Es ist verboten, den Rollladenpanzer mit den Händen oder Werkzeugen nach oben zu schieben.
  10. Trennen Sie den Rollladen nicht vom Strom, während Wartungsarbeiten im Bereich der elektrischen Anschlüsse durchgeführt werden, da dies zu einem Stromschlag führen kann.